7. Dezember 2017

Gewährung von Zuschüssen für "Technische Ausstattung"

Endlich können wir noch mal im technisch-medialen Bereich investieren. Oft genug bekommen wir "altes Zeug" geschenkt, nehmen es auch dankbar an. Aber so richtig rocken tut´s halt dann doch mit gutem Equipment und das kostet nun mal meistens auch etwas Geld.


Um den Zuschuss i.H.v. 5.200,- Euro vom Kreisjugendamt zu erhalten, müssen wir die doppelte Summe (also 10.400,- Euro) investieren.
Nun sind wir am Einkaufen, lange Listen und Wünsche gibt es natürlich. Jetzt wird es konkret.

Etwas stressig ist auf jeden Fall das super enge Zeitfenster für die gesamte Abwicklung: Am 05.12.2017 ging unser Antrag um Förderung rechtskräftig bei der zuständigen Behörde Kreisverwaltung (Jugemdamt/Kreisjugendförderung) ein. Den Bescheid vom 05.12.2017 haben wir zum heutigen Tag erhalten. Daraus geht nun hervor, dass wir bis zum 15. Dezember die Mittel abgerufen haben müssen.
Um dies zu tun müssen wir Originale Rechnungen und Quittungen vorlegen. Das scheint uns ein sehr knapp bemessenes Zeitfenster zu sein.

Also geben wir jetzt mal richtig Gas ...

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